Zuladungsrechner für Wohnmobil und Wohnwagen
Wie viel darfst du noch einladen? Trag die Werte aus deinem Fahrzeugschein und deine geplante Beladung ein. Mit Wohnwagen prüft der Rechner zusätzlich Anhängelast und Stützlast und gibt eine Einschätzung zur Führerscheinklasse.
So rechnet der Zuladungsrechner
- Rechnerische Zuladung: zulässige Gesamtmasse (F.2) − Masse in fahrbereitem Zustand (G).
- Beladung: Summe deiner Einträge, dazu die Abweichung des Fahrers von 75 kg und beim Gespann die Stützlast, die das Zugfahrzeug trägt.
- Rest: rechnerische Zuladung − Beladung. Ein negativer Rest bedeutet: rechnerisch überladen.
In der Masse in fahrbereitem Zustand sind nach der EU-Durchführungsverordnung 2021/535 ein Fahrer mit pauschal 75 kg und ein zu 90 % gefüllter Kraftstofftank enthalten. Bei Wohnmobilen zählen Hersteller außerdem Frischwasser in der von ihnen festgelegten Fahrbefüllung und eine gefüllte Gasflasche dazu; wie viel genau, steht im Datenblatt des Herstellers. Der Wert in Feld G ist ein Standardwert: Das einzelne Fahrzeug darf laut Herstellerangaben um bis zu ± 5 % davon abweichen. Sonderausstattung zählt nach dieser Definition nicht dazu; trag sie deshalb unter „Sonderausstattung“ ein, wenn sie nicht schon in Feld G steckt.
Wohnwagen
Der Rechner vergleicht das tatsächliche Gewicht des Wohnwagens (G + Beladung) mit seiner zulässigen Gesamtmasse und mit der Anhängelast gebremst (O.1) des Zugfahrzeugs. Bei Wohnwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse muss die Stützlast nach § 44 Abs. 3 StVZO mindestens 4 % des tatsächlichen Gewichts betragen, mehr als 25 kg sind dafür aber nicht nötig. Sie darf weder die Angabe des Zugfahrzeugs noch die der Anhängekupplung überschreiten.
Führerschein
Die Einschätzung richtet sich nach den zulässigen Gesamtmassen aus den Papieren (§ 6 und § 6a FeV): Klasse B gilt für Fahrzeuge bis 3.500 kg, mit Anhänger bis 750 kg oder wenn die Kombination 3.500 kg nicht überschreitet. B96 erlaubt Kombinationen über 3.500 bis 4.250 kg, BE Anhänger bis 3.500 kg. Alte Führerscheine (zum Beispiel Klasse 3) können mehr erlauben; das prüft der Rechner nicht.
Wichtig: Das ist eine Rechenhilfe aus Papierwerten, keine Rechtsberatung. Verlässlich ist nur das Wiegen des reisefertigen Fahrzeugs, zum Beispiel auf einer öffentlichen Waage. Auch die Achslasten (Felder 8.1 bis 8.3) müssen passen; die prüft der Rechner nicht.
Beispielrechnung
Nur ein Beispiel mit frei gewählten Werten, kein bestimmtes Fahrzeug:
- Zulässige Gesamtmasse (F.2): 3.500 kg
- Masse in fahrbereitem Zustand (G): 3.200 kg
- Rechnerische Zuladung: 3.500 kg − 3.200 kg = 300 kg für Mitfahrende, Gepäck, Wasser, Gas und Zubehör
Passend dazu
Quellen
- Bundesministerium der Justiz: § 44 StVZO Stützeinrichtung und Stützlast (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 06.11.2026
- Bundesministerium der Justiz: § 6 FeV Einteilung der Fahrerlaubnisklassen (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 06.11.2026
- Bundesministerium der Justiz: § 6a FeV Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 06.11.2026
- Dethleffs: Gewichtsinformationen: Masse in fahrbereitem Zustand, Toleranz ± 5 % (Durchführungsverordnung (EU) 2021/535), abgerufen am 06.11.2026
- Hymer: Rechtliche Hinweise zu gewichtsbezogenen Angaben (Durchführungsverordnung (EU) 2021/535, zuvor VO (EU) 1230/2012), abgerufen am 06.11.2026
- Carthago: Wohnmobil-Gewicht: rechtliche Hinweise, abgerufen am 06.11.2026
- d-camping.de: Leergewicht im Fahrzeugschein: Feld G und Zuladung richtig lesen (Felder F.1, F.2, G, 13, 22), abgerufen am 06.11.2026